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Beitragsordnung

Zweck

Die Beiträge werden ausschließlich für Zwecke der Fachgruppe verwendet. Dazu gehören:

  • Kosten für Büromaterial und Telekommunikation
  • Kosten für die Durchführung von Fachgruppenkonferenzen
  • Reisekosten der Vertreter zu Versammlungen
  • Herausgabe von Publikationen

Alle Ausgaben müssen vom Sprecher genehmigt und durch Originalbelege bei der Geschäftsstelle der GI e. V. nachgewiesen werden.


Beitrag

Der Jahresbeitrag beträgt 15,- €. GI-Mitglieder werden beitragsfrei aufgenommen.


Fälligkeit

Der Beitrag ist für ein ganzes Kalenderjahr im voraus zum Jahresbeginn fällig.


Beitritt

Ein Antrag auf Mitgliedschaft in der Fachgruppe „Hamburger Informatiklehrerinnen und -lehrer“ ist schriftlich bei der Geschäftsstelle einzureichen. Voraussetzung für die Aufnahme als assoziiertes Mitglied ist die Zustimmung des Leitungsgremiums der zuständigen GI-Gliederung oder Untergliederung. Eine Mitgliedschaft gilt jeweils für ein Kalenderjahr, beginnend mit dem Jahr des Beitritts.


Austritt

Die Mitgliedschaft endet bei natürlichen Personen durch Tod, bei kooperativen Mitgliedern durch Auflösung der Institution. Außerdem endet die Mitgliedschaft:

  1. durch Austritt. Geschäftsführung bis spätestens 30. November eines Jahres zugegangen sein, wenn sie für das Folgejahr gelten soll.

  2. durch Erlöschen. Wenn ein Mitglied mit mehr als einem Jahresbeitrag im Rückstand ist, erlischt seine Mitgliedschaft.

  3. durch Ausschluss. Den Ausschluss für persönliche oder kooperative Mitglieder kann das Präsidium nach Anhörung des Mitglieds aus wichtigem Grund, insbesondere bei Verstößen gegen die Satzung, beschließen. Austritte sind nur zum Schluss eines Kalenderjahres zulässig. Die Austrittserklärung muss der Geschäftsführung bis spätestens 30. November eines Jahres zugegangen sein, wenn sie für das Folgejahr gelten soll. Über den Ausschluss assoziierter Mitglieder entscheidet das Leitungsgremium der zuständigen GI-Gliederung mit mehr als der Hälfte der Stimmen seiner Mitglieder endgültig. Zum Ausschluss persönlicher oder kooperativer Mitglieder bedarf es eines Beschlusses, dem mehr als die Hälfte der Mitglieder des Präsidiums zustimmen, zum Ausschluss von Ehrenmitgliedern bedarf es eines einstimmigen Votums.


Rückerstattung

Eine Rückerstattung bereits bezogener Beiträge ist nicht möglich.


Einzug

Die Beiträge werden von der Geschäftsstelle der GI im Rahmen der üblichen Beitragserhebung eingezogen und verwaltet.


Änderungen

Einer Änderung dieser Beitragsordnung muss die einfache Mehrheit aller Mitglieder der Fachgruppe zustimmen. Zusätzlich muss das Präsidium der GI dieser Änderung zustimmen.